Die Ombudsperson erhält Ihre Meldung auf den oben beschriebenen Meldewegen. Soweit Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, wie auch eine Abschlussmitteilung. Ihre personenbezogenen Daten als Hinweisgeber/ Hinweisgeberin werden von der Ombudsperson streng vertraulich und eigenverantwortlich verarbeitet. Wir haben als Unternehmen (Datenschutz nord GmbH) keinerlei Zugriff auf Ihre Daten als hinweisgebende Person. Eine Weitergabe der Daten der hinweisgebenden Person ist nur dann zulässig, wenn die hinweisgebende Person in eine Weitergabe einwilligt oder diese direkt wünscht oder es sich um eine missbräuchliche Meldung handelt. Missbräuchlich ist eine Meldung, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch ist. Hierbei handelt es sich um Meldung, bei denen die Missbräuchlichkeit offensichtlich ist, es also um handelt. Weiterhin wird Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein, der Ombudsperson Kontaktdaten zu hinterlassen, um etwaige Rückfragen klären zu können. Auch klärt er die Frage der Missbräuchlichkeit der Meldung.
Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht werden auch die Folgemaßnahmen durch die Ombudsperson sichergestellt, wie
Die Verfahrensordnung von ACO kann hier heruntergeladen werden, Meldestelle ACO (PDF)
Unser streng vertrauliches Hinweisgebersystem hilft uns dabei, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Ihre Hinweise bei ACO werden selbstverständlich vertraulich, schnell, neutral und in einem geregelten Verfahren behandelt. Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Herr Dominik Bleckmann), die sie nach einer ersten Prüfung anonymisiert an uns weiterleitet.